Entsorgung
ACKERMANN-Sandwichplatten und deren Verarbeitungsabfälle sind unter dem Abfallschlüssel 57110 erfasst.
Grundsätzlich sind die örtlichen Bestimmungen zu beachten.
Das Ablagern von Schaumstoffresten auf Deponien ist unter dem Abfallschlüssel 57110 zulässig. Abfälle können in entsprechenden Hausmüllverbrennungsanlagen thermisch verwertet werden, wenn sie nicht einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Bei den ab dem 01.07.2002 hergestellten Polyurethan-Hartschäumen handelt es sich um H-FCKW-freie Schäume mit OPD-Wert 0 (Ozon-Abbau-Potenzial) THP-Wert kleiner als 0,001 (Treibhauspotenzial).
Damit erfüllen ACKERMANN-Sandwichplatten die gesetzlichen Auflagen lt. EG-Verordnung Nr. 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschichtführen, die am 01.01.2004 in Kraft getreten ist.



