Brandschutz
Polyurethan-Schäume sind für sich allein geprüft nicht feuerwiderstandsfähig gem. DIN 4102.
Sie sind, sofern keine Flammschutzausrüstung erfolgt, in die Baustoffklasse B 3 einzustufen.
Bei ACKERMANN-Sandwichplatten mit nicht brennbaren Deckschichten wird jedoch die optimal mögliche brandschutztechnische Klassifizierung in die Baustoffklasse B 1 „schwer entflammbar“ erreicht (beidseitig mind. 0,5 mm dickes Stahlblech).
Baustoffklasse B: brennbare Baustoffe Baustoffklasse
- B 1: schwer entflammbare Baustoffe
- B 2: normal entflammbare Baustoffe
- B 3: leicht entflammbare Baustoffe
Baustoffklasse A: nicht brennbare Baustoffe
Im Teil 2 der DIN 4102 wird die Feuerwiderstandsklasse definiert und von F 30 „feuerhemmend“ bis F 180 „hoch feuerbeständig“, eingeteilt.
Wie alle organischen Produkte setzt PUR-Hartschaum bei der Verbrennung neben rußartigen Spaltprodukten Wasserdampf, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Stickstoffoxide und Spuren von Cyanwasserstoff frei. Thermische Zersetzung oberhalb von 280° C ohne Abtropfen.
ZUR BRANDBEKÄMPFUNG IST SCHWERES ATEMGERÄT VORZUSEHEN:NEBEN WASSERSCHAUM HABEN SICH ABC ODER BC TROCKENPULVER ALS WIRKSAM ERWIESEN.



